Weber-Müggenburg
Steuerberaterin


Steuertipps - Infothek


Mandanten-Monatsinfo

zum Archiv
Hier finden Sie den Standard-Mandantenbrief in einem modernen Zeitschriften-Layout. Aktuelle Informationen über wichtige Änderungen in Steuerrecht und Gesetzgebung.

Adobe Reader
Die folgenden Informationen stehen Ihnen im PDF-Format zur Verfügung. Zum Anzeigen und Drucken benötigen Sie den Adobe Reader, den Sie hier kostenlos downloaden können.






Infothek

Zurück zur Übersicht
Recht / Zivilrecht 
Montag, 25.03.2024

Umschuldung nach Kreditaufnahme für Hauskauf - Gebühren für Kreditablösung müssen von neuer Bank übernommen werden

Wer ein Haus kauft und einen Kredit bei einer Bank aufgenommen hat, möchte ggf. umschulden, wenn eine andere Bank einen besseren Zinssatz bietet. Für die bisherige Bank ist mit der Umschuldung organisatorischer Aufwand verbunden. Dafür hat die bisherige Bank bis vor einigen Jahren oft Gebühren von ihren Kunden verlangt – bis der Bundesgerichtshof dem 2019 einen Riegel vorschob (Az. XI ZR 7/19). Seither können die Banken jedenfalls von den Verbrauchern keine Gebühren mehr für die Umschuldung verlangen.

In vom Landgericht Lübeck entschiedenen Fällen hat die bisherige Bank die Gebühren aber stattdessen von der neuen Bank verlangt. Die jedoch wehrte sich hiergegen – es liege eine Umgehung des Urteils des Bundesgerichtshofs vor.

Das Gericht entschied, dass die bisherige Bank für den organisatorischen Aufwand, den sie wegen der Ablösung des Kredites hatte, eine Gebühr von der neuen Bank verlangen konnte (Az. 14 S 69/22). Ein Verstoß gegen die Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2019 liege nicht vor, da keine Gebühr vom Kunden verlangt werde. Es liege auch keine Umgehung dieser Entscheidung vor, sondern nur eine rechtlich zulässige Reaktion hierauf. Es stehe nicht fest, dass es im Ergebnis auch auf diesem Wege zu einer Belastung der Kunden kommen werde, z. B. über höhere Zinsen. Genauso gut denkbar sei, dass die Banken sich im Laufe der Zeit wechselseitig derartige Gebühren in Rechnung stellen, sich die Gebühren im Ergebnis also wirtschaftlich ohne Auswirkungen für die Kunden neutralisieren. Aber selbst wenn die Gebühren im Ergebnis zu steigenden Zinsen führen würden, könne das Gericht dies – jedenfalls derzeit – nicht ändern, denn nach geltendem Recht bestehe keine Grundlage, die bisherige Bank an der Gebührenerhebung für die Umschuldung zu hindern.

Hinweis

Da die Frage aber auf Bundesebene noch offen ist, hat das Gericht die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen.

Zurück zur Übersicht

Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.