Weber-Müggenburg
Steuerberaterin


Steuertipps - Infothek


Infothek

Steuern / Einkommensteuer 
Mittwoch, 04.12.2024

Verlustbescheinigung für die Steuererklärung noch bis zum 15. Dezember 2024 beantragen

Kapitalanleger, die Geld investiert und Verluste gemacht haben, sollten noch bis Mitte Dezember 2024 eine Verlustbescheinigung für die Einkommensteuererklärung beantragen. Damit lassen sich die Verluste in der Steuererklärung ausgleichen – falls die Aktien bei unterschiedlichen Banken deponiert sind.

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Steuern / Einkommensteuer 
Mittwoch, 04.12.2024

Steuerliche Abzugsfähigkeit von Schadensersatzzahlungen und von Kosten für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen an vermieteten Gebäuden

Schadensersatzzahlungen, die nicht auf (schuldhaften) Handlungen im Rahmen der beruflichen Aufgabenerfüllung des Steuerpflichtigen beruhen, sind nicht als Werbungskosten abzugsfähig. Werbungskosten kann nur derjenige abziehen, der die Aufwendungen selbst wirtschaftlich getragen hat.

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Recht / Sonstige 
Mittwoch, 04.12.2024

Kraftfahrt-Bundesamt darf Unterlagen im Zusammenhang mit sog. Dieselskandal der VW AG herausgeben

Unterlagen im Zusammenhang mit Diesel-Fahrzeugen der VW AG dürfen vom Kraftfahrt-Bundesamt herausgegeben werden. Soweit in anderen Unterlagen in einzelnen Aspekten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der VG AG enthalten sein könnten, überwiegt bei der gebotenen Interessenabwägung das öffentliche Bekanntgabeinteresse.

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Recht / Arbeits-/Sozialrecht 
Mittwoch, 04.12.2024

Lehrende Tätigkeit als Dozent an einer Volkshochschule - Sozialversicherungspflicht immer einzelfallabhängig

Ob Lehrende sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, ist von den konkreten Umständen des jeweiligen Einzelfalls abhängig. Es gibt keine gefestigte und langjährige Rechtsprechung, wonach eine lehrende Tätigkeit – insbesondere als Dozent an einer Volkshochschule – bei entsprechender Vereinbarung stets als selbstständig anzusehen wäre.

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Recht / Sonstige 
Dienstag, 03.12.2024

Öffentliches Interesse am Ausbau erneuerbarer Energien überwiegt Denkmalschutz - Einzelfallprüfung bei Solaranlagen

Bei der Errichtung von Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden überwiegt regelmäßig das öffentliche Interesse am Ausbau der erneuerbaren Energien die Belange des Denkmalschutzes. Nur wenn besondere Umstände des Denkmalschutzes der Errichtung von Solaranlagen entgegenstehen, darf die Erteilung der denkmalrechtlichen Erlaubnis ausnahmsweise versagt werden.

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Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.